Finale Einschätzung: Kartellamt hält 50+1 für zulässig

Das Bundeskartellamt hält die 50+1-Regel in seiner finalen Einschätzung für zulässig. Allerdings sieht die Behörde Nachbesserungsbedarf bei den Förder-Ausnahmen Leverkusen und Wolfsburg sowie bei den Sonderfällen Leipzig und Hannover. 

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