Aufatmen beim 1. FC Köln: Der Bundesligist darf wie geplant sein Trainingszentrum am Geißbockheim ausbauen. Das Oberverwaltungsgericht entschied am Freitag, dass der Bebauungsplan rechtmäßig ist.
Aufatmen beim 1. FC Köln: Der Bundesligist darf wie geplant sein Trainingszentrum am Geißbockheim ausbauen. Das Oberverwaltungsgericht entschied am Freitag, dass der Bebauungsplan rechtmäßig ist.