Es ist legal für Clubs, zu den Ausgaben für die Überwachung von Hochrisikospielen beizutragen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe gab diese Entscheidung am Dienstag bekannt. Insbesondere betrifft das Urteil ausschließlich die Handlungen der Hansestadt Bremen, wo Werder seit 2015 für die damit verbundenen Polizeieinsätze verantwortlich gemacht wird. Andere Bundesländer erwägen, dasselbe zu tun.